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                          Inhaltsverzeichnis                                            erstellt am   18.3.2010  /  Überarbeitet  am  21.8.2010
                      Definition der Rechtsbeugungen                                                                                      
                      Praktische Auswirkungen
                      Fallstudie 1
                      Fallstudie 2
                      Einigkeit und Wissen macht stark
                            Neues zu  " Polizeiarbeit "  !
                              
                             
                                                 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         
                                        Menschenrechtverletzungen in der BRD

Impressum :     Gregor Schock     22179 Hamburg     E.mail    fuerchtegotthelf@arcor.de    Mob. 0174 3697657




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>                                         Stimmen Sie sich möglichst erst auf meinen Schriftsatz ein, um einen realistischen Maßstab meiner strafbaren Handlung im 
                                         Vergleich zu "nicht strafbaren Handlungen in unserer Republik" zu haben. Der ehemalige Vorstandvorsitzende der Preussag AG
                                         Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz beschreibt haarstreubende Vorgänge in der deutschen Industrie, die, wenn sie nicht von
                                         IHM offengelegt würden, fast jeder für eine Verschwörungstheorie halten würde.       Klicken Sie zunächst auf







                                                                             http://www.hans-joachim-selenz.de/

                Definition der Rechtsbeugungen

Rechtswirksame Menschenrechtsverletzungen können nur durch Amtspersonen begangen werden. Das geschieht in der Regel mittels Rechtsbeugung, Diskriminierung oder üble Nachrede. Ein Gericht das sich rechtswirksam mit der Verfolgung und Aburteilung von Menschenrechtverletzungen befasst gibt es in der BRD nicht. Die infantile Begründung lautet :" In der BRD gibt es keine Menschenrechtsverletzung!" Aber gerade diese Staaten die über keine Menschenrechtsgerichtsbarkeiten verfügen haben besonders viel Dreck am stecken. Nehmen Sie nur mal die Millionen von Arbeitslosen die zu jeder Arbeit gezwungen werden (Zwangsarbeit) und dann noch mit einer eklatanten Unterbezahlung, in einem blühenden Wirtschaftsland. Diese Situation ist in fleißiger Kleinarbeit von deutschen Politikern zum Wohle der deutschen Industrie selbst geschaffen worden. Begonnen hat dies 1966 mit den Deutsch-Türkischen Verträgen zur Bereitstellung von jährlich 100tausenden von Hilfsarbeitern aus Anatolien, die in Deutschland, in diesem Umfang garnicht gebraucht wurden. Der Hintergrund dieser Aktionen war die Erkenntnis daß ein Überangebot an Arbeitskräften die Löhne automatisch senken.
             Ein freier Arbeitsplatz, der von 50 oder mehr Bewerben nachgefragt wird, wird automatisch unterbezahlt.  England ist schon immer ein Land der Statistiken gewesen. So ergeben alte Statiskiken aus der Zeit der Cholera-Epedemie, daß Handwerker so knapp geworden waren, sodaß der Adel der seine Schlösser nicht verfallen lassen wollte, Unsummen zahlen musste um nur die wichtigsten Reparaturen machen zu lassen. Mancher Handwerker aus dieser Zeit ist dabei so reich geworden daß er nachher selbst zum Adel gehörte.
                   Genau die gegenteilige Situation ist in Deutschland jetzt künstlich geschaffen worden!                   Bezüglich der seltsamen Rechtsprechung lesen Sie  http://www.politgauner.de/html/brd_gmbh.html








                           Praktische Auswirkungen

Menschenrechtverletzungen durch ungerechtfertigte Diskriminierung, massive üble Nachrede, ohne rechtliche Grundlagen, begangen durch Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutz und andere Behörden, massenhaft begangen an deutschen Bürgern, und das lebenslänglich. Totale Rechtlosigkeit mittels Rechtsbeugung, in einem Staatsgebilde das sich selbst als Rechtsstaat darstellt Diese verlogene Scheinheiligkeit kannte die Durchschnittsbevölkerung  der BRD nur aus der "Deutschen Demokratischen Republik" Die Wirklichkeit ist allerdings so, daß die Behörden der BRD die Machenschaften der DDR noch weit in den Schatten stellen. Das ist nur deshalb möglich weil die Medien der BRD in vorrauseilendem Gehorsam diese Vorgänge verschweigen.
          Nur einmal ein plastisches Beispiel:  Die Abhängigkeit der Medien vom Wohlwollen der Politik und Wirtschaft werden an solchen Aussagen transparent, wie sie J. Fischer vor seinem auswärtigen Amt den wartenden Pressevertretern an die Köpfe warf: "Was wollt ihr denn , ihr 5Marks Nutten?"
                Ein Journalist der die  "Unverschämtheit" besitzen sollte diese Vorgänge öffentlich anzuprangern, wird am nächsten Tag arbeitslos sein und zwar für den Rest seines Lebens. Dagegen hatte es eine Frau Politkowskaja erheblich besser. Sie konnte einige Jahre in schärfster Form gegen das Regim wettern. Was ist nun besser, in Rußland einige Jahre die ungeschminkte Wahrheit schreiben um dann erschossen zu werden, oder in der BRD  EINEN Artikel zu verfassen und dann lebenslänglich von Hartz4 leben?

    1.                    Vor einigen Jahren fand ich ein RoRoRo Taschenbuch (Nr. 4353) mit dem Titel :
         "Briefe zur Verteidigung der bürgerlichen Freiheit." (Freimut Duve, Heinrich Böll, Klaus Staeck.)
          Rowohlt Verlag 1978
Auf der Seite 25 las ich mit Erstaunen, "meinen eigenen Lebenslauf". Die Verfasserin dieses Artikels, über 4,5 Seiten, ist die bekannte Regisseurin Frau Margarethe von Trotta.
           Wenn man die üblen Machenschaften unserer Politiker und Rechtspfleger kennt, so wie ich aus eigener Anschauung, dann kann man den unermesslichen Mut dieser Frau erst richtig werten. Damit bewegt sich Frau von Trotta eindeutig und uneingeschränkt auf dem Weg der, in der BRD so seltenen, Wahrheitsberichterstattung einer Frau Politkowskaja. Daß Frau von Trotta bis heute, wahrscheinlich, kein messbarer Schaden entstanden ist, führe ich darauf zurück, daß unsere Politiker und die Judikative (incl. Verfassungsschutz) genau wissen, daß mehr als 70% der deutschen Bevölkerung keine Bücher ließt, oder wenn überhaupt dann Liebesromane, Kriminalromane oder  sonstige leicht verdauliche Schriften. Das RoRoRo Taschenbuch brauchte nicht verboten zu werden, denn es wird sowiso kaum gelesen. Leider.  
                                                         Nachfolgend das vollständige Zitat des Schriftsatzes von Frau Margarethe von Trotta.
                                                                                  Eine Freistellung zum Zitat liegt vor.
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                                                                     "  Warum darf ein Mensch nicht ruhig leben?  "
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Görlach (München), gewöhnlich macht mir erst Zuneigung, die ich für einen Menschen empfinde, möglich, einen Brief an ihn zu richten. Deswegen fällt es mir nicht leicht, Ihnen zu schreiben. Die Zuneigung, derer  es mir zu Ihnen ermangelt, empfinde ich jedoch für eine Frau, Margit Czenki, die Sie nun schon zum zweitenmal vor Gericht zitieren, nachdem der Richter Ihre erste Anklage nicht mit dem Strafmaß beantwortete, das Sie beantragt hatten.
Margit Czenki war 1971 wegen Bankraubs aus politischen Motiven -  sie wollte mit dem geraubten Geld einen Kinderladen finanzieren -  zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nachdem sie fast fünf Jahre abgesessen hatte, wurde sie vom Staat, den Sie vertreten, "auf Bewährung " entlassen. Ein hohes bayrisches Gericht, das Oberlandesgericht München, erließ ihr den Rest der Strafe, obwohl das selbe Gericht, nachdem es sich mit Margit Czenkis politischer Überzeugung auseinandergesetzt hatte, meinte:" Nun hat allerdings die Anhörung der Verurteilten keine Zweifel daran gelassen, daß ihre politische, als Tatmotiv dienende Grundüberzeugung von der Ungerechtigkeit der kapitalistischen Gesellschaftsortnung im wesentlichen uneingeschränkt fortdauert." Das Gericht war dennoch zu der Auffassung gekommen, daß die Gefahr, daß Margit Czenki wieder straffällig wird, als gering einzuschätzen sei. Ich zitiere ihren Anwalt: Das war ein mutiger Entschluß, zumal klar war, daß weite Kreise der Justiz ein großes Interesse daran hatten, diesen Beschluß zu revidieren. Und wie wäre er am besten zu revidieren gewesen? Indem man Margit  soweit hätte bringen können, in den Untergrund zu gehen. Wäre sie nach ihrer Entlassung auf "Bewährung" in den Untergrund verschwunden, hätte das in Zukunft als Argument dienen können, derartige Beschlüsse zu verhindern.
Das Gericht hatte also die "Bankräuberin" gestrichen und an ihre Stelle eine Frau gesetzt, die nach fünf Jahren Freiheitsentzug die Möglichkeit haben sollte, wie jeder andere Mensch zu leben.
So habe ich Margit Czenki kennengelernt. Als eine Frau, die bemüht ist, ihren Weg neu zu definieren und zu finden. Die nicht gleichgültig geworden ist, die immer noch bereit ist, sich einzusetzen für andere, die aber über die Mittel des "Einsatzes" anders denkt als zur Zeit ihres Banküberfalls und die sicher nicht in den politischen Untergrung gehen will.
Bei Ihnen hatte ich im Prozeß jedoch manchmal den Eindruck, als sähen Sie sie gar nicht so ungern im Untergrund. Ich weiß nicht, inwieweit Sie für die Maßnahmen, die nach Margits Entlassung getroffen wurden, verantwortlich sind. Mir erschienen Sie zumindest kein Gegner dieser Maßnahmen zu sein.
Sie wissen, wovon ich spreche. Ich meine die ständigen Hausdurchsuchungen mit Maschinengewehr im Anschlag, die vorschnellen Verdächtigungen bei jeder  "politischen" Straftat, die in München begangen wurde, die "vertraulichen" Hinweise an Wohnungs- und Arbeitgeber, so daß sie ihre Arbeit verlor und die Wohnung wechseln mußte und vielleicht jetzt wieder wechseln muß (... da es sich hierbei um eine kriminelle Person mit Bewährung handelt, sehen wir uns gezwungen, mit Rücksicht auf die anderen Hausbewohner ... den sofortigen Auszug zu verlangen). Die Einschüchterungsversuche gegen die Personen, mit denen sie in Verbindung steht. Ihr Anwalt, der sie in Aichach besucht hatte, wird verhaftet und wieder freigelassen. Ein Staatsanwalt, mit dem sie befreundet ist, wird vom Dienst suspendiert. Auf Ferienreisen nach Griechenland und in die Schweiz wird sie auf Grund  von Hinweisen an die ausländischen Behörden verhaftet und abgeschoben. Ihr Bewährungshelfer wird ihr gegen seinen Willen entzogen.
Während des Prozesses fragen Sie sie, was sie denn erwartet habe, wie sie nach ihrer Entlassung behandelt werden würde. Margit antwortet: "Ich habe erwartet, daß man mich wenigstens leben läßt." Sie erwidern darauf sehr erregt: "Das geht natürlich nicht. Das geht natürlich nicht." Unter "leben" versteht Margit Czenki "in Ruhe mit anderen arbeiten und zusammen sein können. Raum haben, in dem ich denken und fühlen kann und mich dafür einsetzen, daß es diesen Raum nicht nur für mich allein gibt." Haben Sie mit dem Satz "das geht nicht" sagen wollen, daß es nicht angeht, einen Menschen, der einmal wegen einer politischen Überzeugungstat im Gefängnis war, in Ruhe leben zu lassen?
Wie kam es überhaupt zu diesem Prozeß? Lassen Sie wirklich keinen Zusammenhang gelten zwischen den von mir beschriebenen Maßnahmen und dem, was anschließend geschehen ist, und was Ihnen den Anlaß bot zur Anklageerhebung?
Im Mai 1977 wurden in München und auch anderen Städten linke Buchläden, Verlage, Zentren, Kneipen und Wohngemeinschaften fünf Tage lang rund um die Uhr überwacht, die Personen, die dort ein und aus gingen, kontrolliert und registriert. Darunter wieder Margit und ihre Freunde. Fünf Tage lang Polizeiautos, Maschinenpistolen, Polizeiuniformen. Wieder einmal wurden Nachbarn und andere darauf aufmerksam gemacht, daß sie "verdächtig" sei und "bewacht" werden müsse. Nach diesen fünf Tagen versuchten einige von der Observierung Betroffene in München vorm Amtsgericht zu protestieren. Da sie "beobachtet" wurden, war die Polizei rasch zur Stelle. Es kam zu einer Prügelei, die, den Aussagen mehrerer Zeugen nach zu urteilen, von der Polizei ausging. Eine Frau wurde dabei von einem Polizisten so stark an den Haaren gezerrt und geschüttelt, daß sie vor Schmerz laut aufschrie (und anschließend eine Woche mit dem Hals in Gips gehen mußte). Dieser Frau hat Margit Czenki beistehen wollen, indem sie den  Polizisten ihrerseits von hinten an den Haaren packte. Daraus entstand dann Ihre Anklage wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen  die Staatsgewalt und Ihre Forderung nach einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung.
Als Margit schon festgenommen war und zum Polizeibus geführt wurde, ließ man noch einen Polizeihund auf sie los, der ihr zwei Bisse in den Oberschenkel zufügte. Der Kommentar des Hundeführers: "Der braucht auch mal was Knackiges". Und sein Kommentar während der Verhandlung: "Der Hund ist schulungsgemäß abgerichtet, und er hat schulungsgemäß zugebissen. Es war mustergültig wie der Hund gearbeitet hat", ein anderer sagte: "... außerdem hat man uns gesagt, das sind Sympatisanten von Stammheim." Ist daher die Drohung eines Polizisten an die Demonstranten zu erklären: "Für Leute wie euch sind die Öfen in Dachau schon geheizt"?
Für Margit Czenki ging es in dem Prozes nicht nur um das von Ihnen geforderte Jahr Gefängnis ohne Bewährung. Es ging um den Widerruf ihrer früheren Bewährung, Herr Görlach, um die zwei Jahre, die ihr erlassen worden waren. Wären Sie mit Ihrem Antrag durchgekommen, hätte Margit also im ganzen drei weitere Jahre ins Gefängnis gehen müssen. Der Richter hat sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie aber akzeptieren sein Urteil nicht, drängen, indem Sie Berufung  eingelegt haben, auf drei Jahre Freiheitsentzug.
Warum? Ich versuche mir vorzustellen, was Sie zu Ihrer Berufung veranlaßt haben könnte. Doch sicher nicht nur Weisungsgebundenheit. Haben Sie vielleicht das Gefühl einer persönlichen Niederlage? Vieles, was ich während des Prozesses beobachten konnte, scheint mir darauf hinzudeuten. Ihre Erregbarkeit, Ihre Verärgerung, wie verletzt Sie manchmal wirkten und andere zu verletzen versuchten. Ich spreche nicht gegen Emotionalität. Nur war es umgekehrt immer wieder die Emotionalität von Margit Czenki, die zurückgewiesen wurde. Als der Richter mich zu einem Tag Ordnungshaft verurteilte, weil ich eine ihm mißfallende Bemerkung aus dem Zuschauerraum machte, und Margit daraufhin aufstand, um sich gegen meine Festnahme zu wehren- weil ich ein Kind habe, das auf mich wartet -, wies der Richter sie sogleich mit der Rüge zurecht: "Seien sie nicht immer so impulsiv, Frau Czenki."
Sollten Sie selbst nicht frei sein von Emotionen - obwohl der Richter Sie niemals rügte - und richten sich Ihre Emotionen vielleicht gegen die so völlig andere Lebensweise der Angeklagten und ihrer Freunde im Zuschauerraum? Stoßen da für Sie zwei unverträgliche Arten zu leben und zu denken aufeinander? Ein Mitangeklagter im Prozeß vermutete es: "Weil wir uns gegen ein aufgezwungenes Leben wehren, deswegen stehen Polizeifahrzeuge vor unseren Wohnungen."
Können und wollen Sie es nicht zulassen, daß es Menschen gibt, denen Ihre Art zu leben fremd und gleichgültig ist? Ein kleiner Schlenker in Ihrer Beweisführung hat sich mir in dem Zusammenhang besonders eingeprägt. Ein Zeuge der Verteidigung sprach von seinen Holzschuhen, die er am Tag der Demonstration getragen habe. Sie versuchten, ihn in Ihrem Pladoyer der Lüge zu überführen. "Wenn jemand morgens an seinen Schrank tritt und da stehen so zwölf Paar Schuhe und er nimmt sich ein Paar davon heraus, wie will er nach so langer Zeit mit Gewißheit sagen können, welches Paar er an einem bestimmten Tag getragen hat. Ich könnte mich jedenfalls nicht erinnern." So ungefähr lautete Ihre Argumentation.
Nun gibt es ja Menschen, die nur ein Paar, höchstens zwei oder drei Paar Schuhe besitzen - und das, weil sie gar nicht mehr besitzen wollen. (Vielleicht konnte sich der Zeuge auch besonders gut an die Holzschuhe erinnern, weil sie ihn gedrückt haben oder ihm vom Fuß gerutscht sind oder ihm beim Weglaufen hinderlich waren... )
Die Angeklagten und ihre Freunde leben in Wohngemeinschaften, sind zumeist unverheiratet, auch wenn Kinder da sind. Sie wünschen sich weder Positionen noch streben sie danach, Karriere zu machen. Sollte Ihnen diese Einstellung zu schaffen machen? Fühlen Sie sich dadurch in Ihrer persönlichen Lebensauffassung bedroht? Das könnte ja sein, aber ist dann auch gleich der Staat, in dessen Namen Sie anklagen, bedroht?
               Margarethe von Trotta                        1978
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Diese Darstellungen, bis hierher, machen deutlich welche Kontinuität in der deutschen Rechtsprechung seit jahrzehnten, gegen jede Vernunft, aufrecht gehalten wird. Die Machthaber haben sich damit recht komfortabel eingerichtet, und gedenken es auch nicht , im Sinne einer gerechteren Rechtsprechung zu ändern. Ein Kontrollorgan, gegen solche oder ähnliche Auswüchse, ist bis heute nicht eingerichtet worden.Meine weiteren Berichte machen deutlich daß damit auch in ferner Zukunft nicht zu rechnen ist. Wenn es jedoch um die Anklage "höher gestellter Persönlichkeiten" geht wird eine interne Kontrolle vorgenommen, von deren Wirkstrukturen die Öffentlichkeit kaum etwas erfährt. Ein sogenannter "Promi" der wegen Steuerhinterziehung  in Bochum vor Gericht gestellt werden sollte ist da ein sinnfälliges Beispiel. Die damit befasste Staatsanwältin hatte offensichtlich die Absicht ihn richtig zu verdonnern, eben wie einen Normalbürger. Als ihr Vorhaben bekannt wurde, hat man ihr umgehend den Fall entzogen - ( und sie wahrscheinlich in die Provinz versetzt).
Meine neusten Erkenntnisse machen die vorgenannten Aktionen  jedoch erklärlich. (Stand  20.4.2010) In einer Video-Botschaft in seiner Homepage teilt der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Preußag, Prof. Dr. Hans Joachim Selenz, unter anderem mit, daß es Politikern möglich ist die Staatsanwaltschaft zurückzupfeifen wenn ihnen geplahnte Untersuchungen nicht in den Kram passen. Von diesen "Weisungsmöglichkeiten gegenüber der Staatsanwaltschaft" wird scheinbar öfter Gebrauch gemacht als sich das ein Normalbürger überhaupt vorstellen kann. Die Unabhängigkeit der Judikative ist damit eindeutig aufgehoben und somit der fundamentalste Bestandteil eines Rechtsstaates.
Ich bin heute im Dezember 2009, 66 Jahre alt. Die Tat habe ich vor mehr als 43 Jahren begangen, also als 22jähriger. In der Folgezeit bin ich unentwegt bei Wohnungsvermietern, Arbeitgebern, Nachbarn und Arbeitskollegen verächtlich gemacht und diskriminiert worden, bis heute. Ferner werde ich bei Vorkommnissen im Straßenverkehr oder allgemein in der Öffentlichkeit umgehend zum Täter gestempelt. Die dazu erforderlichen Rechtsbeugungen machen weder der Polizei noch der Staatsanwaltschaft irgend welche Schwierigkeiten. Der letzte Vorfall hat sich vor dem Amtsgericht Hamburg-Bergedorf am 2.12.09 zugetragen.

Fallstudie 2


                        Die Vorgeschichte.

Ein irrer Asozialer aus Hamburg-Bergedorf war in der S-Bahnstation "Berliner Tor" mit einer großen Anzahl von Fahrgästen zugestiegen und stellte sich neben meinen Sitzplatz. Wir schrieben den 8.5.08 16.43 Uhr, und der Zug fuhr in Richtung Poppenbüttel Der Asoziale sprach mich mit den Worten an: "Rutsch mal rüber". Ich nahm mein umfangreiches Handgepäck vom Fensterplatz hoch und legte es auf meinen Schoß. Gleichzeitig sagte ich: "Bitte" und wies auf den nun freien Fensterplatz. Außerdem war mir gegenüber ebenfalls ein Platz frei, auf dem das Handgepäck eines anderen Fahrgastes lag. Scheinbar wollte dieser Asoziale weder auf dem einen noch dem anderen freien Platz sitzen, sondern unbedingt auf meinem, denn er forderte mich erneut auf: "Rutsch mal rüber!" Ich setze mich allerdings nie auf einen Fensterplatz, weil man sich an der Außenwand und dem Aschenbecher leicht die Kleidung verschmutzt. Falls kein anderer Platz frei ist, bleibe ich lieber stehen.
Diese Aufforderungen: "Rutsch mal rüber", dauerten nicht lange, weniger als 2 Minuten, als er sich zu mir herunter beugte und mir eine Kopfnuss verpasste. Erschrocken und schockiert sprang ich auf, wobei mein Handgepäck durch die Gegend flog, um mich zu verteidigen. Einige unmittelbar neben uns stehende junge Männer sprangen herbei und hielten uns beide fest. Ein weiterer junger Mann bediente den Notsprechknopf und informierte den Zugführer. Kurz darauf lief der Zug in den nächsten Bahnhof "Landwehr" ein und blieb dort stehen um auf die Bundespolizei zu warten. Diese Vorgänge führen regelmäßig zu erheblichen Staus im S und U-Bahnverkehr.
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Während bei der U-Bahn die Verkehrspolizei zuständig ist, fällt die S-Bahn in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei (früher Bahnpolizei). Die Reichsbahn, später Bundesbahn, heute Bahn AG, ist seit Bismarck ein Staat im Staate, denn Bismarck hat alle privaten Bahnen verstaatlicht. Alle Belange auf "eigenem Grund und Boden", wie Gleisanlagen, Bahnhöfen und umfangreichen Freigeländen fallen in den internen Verwaltungs und Entscheidungsbereich der Bahn AG. Dazu gehören auch Baugenehmigungsverfahren und eine eigene Polizei. Falls allerdings Defizite erwirtschaftet werden, wird kurzzeitig die Eigenstaatlichkeit aufgegeben und der Bund muß umgehend mit Steuergeldern aushelfen. Das ist nicht etwa die Ausnahme, sondern eher die Regel. Warum der Bund in solchen Fällen nicht, wie bei Hartz4-Empfängern üblich, das Grund und Boden-Vermögen der Bahn verwertet bleibt ein skuriles Rätsel. Es handelt sich bei diesem Unternehmen also eindeutig um ein Schlaraffenland auf deutschem Boden.
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Als auf dem Bahnsteig die Personalien der Beteiligten und Zeugen aufgenommen wurden, konnte ich an meinem Spiegelbild in einer Zugscheibe eine deutliche Schwellung an meiner Stirn erkennen. Es handelte sich also eindeutig um eine Körperverletzung. Ein Fahrgast empfahl mir, den Schaden im nahegelegenen "Marienkrankenhaus" dokumentieren zu lassen. Dieser unfahrplanmäßige Aufenthalt des Zuges dauerte mindestens 17-20 Minuten.
Als ich den Bahnhof verließ um das Krankenhaus aufzusuchen, konnte ich sehen wie die Bundespolizei den Täter am öffentlichen Gehweg an die Verkehrspolizei übergab. Auch das konnte man als ein sicheres Zeichen dafür ansehen, daß er bereits gesucht wurde.
Bei einer späteren umfangreichen Vernehmung durch die Bundespolizei (am 20.5.08), übergab ich dem Beamten den Notfallbericht des Krankenhauses und erfuhr, daß der Täter Torsten Bier hieß und dort bestens bekannt war.
Bis hierher schien noch alles weitestgehend mit "rechtsstaatlichen Mitteln" abgehandelt zu werden. Aber mit dem nächsten Schritt, einem Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 20.8.08, mit dem Aktenzeichen (2006 Js 898/08), ließ alleine das Aktenzeichen (2006) darauf schließen, daß dort einiges seit 2006 gegen Bier anhängig war. Mit diesem Schreiben wurde das "Ermittlungsverfahren vorläufig eingestellt, wegen Abwesenheit des Beschuldigten". Es hätte wohl eher von einer erneuten Flucht gesprochen werden müssen.
Diese Zusammenhänge ließen bei mir den begründeten Verdacht aufkommen, daß der Täter als V-Mann für die Staatsanwaltschaft tätig war und weiter tätig sein sollte. Solche Gestalten müssen geschützt werden. Dieser Verdacht sollte sich später noch erhärten.
Das nächste Schreiben in dieser Sache, an mich datiert vom 14.7.09, also fast ein Jahr später, erhielt ich am 18.7.09. Darin hatte die Staatsanwaltschaft aus einer eindeutigen KÖRPERVERLETZUNG eine lächerliche BEDROHUNG gemacht. Zu einem solchen Kunststück ist nur ein deutscher Staatsanwalt in der Lage. (Rechtsstaat BRD). So kann man einem  deutschen Staatsbürger, der vor 43 Jahren einmal straffällig geworden ist, und mit Sicherheit als Paradebeispiel einer erfolgreichen Resozialisierung (eigenständig) angesehen werden kann, einmal mehr vorführen, wie leicht in Deutschland das Recht zu beugen ist.
Auf dieser Grundlage bekam ich am 28.11.09 die Ladung zum Termin, als Zeuge, mit dem Aktenzeichen (411 Ds 2006 Js 1386/07 (381/07) vom 25.11.09. Der Termin fand vor dem Amtsgericht Hamburg-Bergedorf statt, unter der Überschrift: "Beweisthema" hieß es, Vorfall am 6.11.2007, 11.15 Uhr, Woolworth, Hamburg Bergedorf. Meine Angelegenheiten wurden nicht einmal erwähnt und sollten nach meiner 43jährigen Erfahrung "mal eben am Rande" angesprochen werden. Ein Zeuge, zu meinen Gunsten, wurde bereits vor Beginn der Verhandlung wieder weggeschickt.
Als die Verhandlung mit einer Stunde Verspätung begann, wurde ich zur Person befragt und darüber belehrt, daß ich als Zeuge die Wahrheit sagen müsse, sonst könne mir eine Falschaussage einige Monate Gefängnis einbringen.
Welche Strafe der Staatsanwalt zu erwarten hat wenn er bewusst das Recht beugt, sagte der Richter nicht.
Nun wollte der Richter noch von mir erklärt haben, was eine Kopnuss ist. Kein Beamter von der Bundespolizei wollte das in den Vernehmungen je von mir erklärt haben. Die Herren wussten offensichtlich was eine Kopfnuss ist. Weiterhin wollte er von mir wissen, ob das schmerzhaft sei, und das war`s. Alle Ausführungen die ich darüber hinaus machen wollte, hinsichtlich regelmäßiger Kopfschmerzen und div. Kosten, konnte ich mir schenken, denn ich wurde nach 3-4 Minuten, unvermittelt aus dem Zeugenstand entlassen.
Der Täter grinste hämisch und ich verließ den Gerichtssaal.
Es handelte sich hier einmal mehr um einen Fall der Rechtsbeugung, begangen an einem ehemaligen Bankräuber der 43 Jahre seriös gelebt hat. Man hätte mich im Juni 1966 nicht nur zu 3.5 Jahren Gefängnis verurteilen müssen, sondern man hätte mir sogleich auch schriftlich mitteilen können, daß ich nun, ab 1966, mit einer lebenslänglichen Verfolgung durch Gerichte Staatsanwälte, Verfassungsschutz und andere Behörden zu rechnen habe, also somit, in einem Status der RECHTLOSIGKEIT und VOGELFREIHEIT gegenüber Jedermann für den Rest meines Lebens leben müsse. Das hat man natürlich nicht gemacht, denn dann hätte es ja keinen so erheblich perversen Spaß gemacht
Ich habe für die Tat BAR BEZAHLT: Es gibt ZIG Politiker, Bänker und Wirtschaftsbosse die mutwillig, kaltblütig und leichtsinnig Milliarden versenkt haben oder Verfassungsbruch begangen haben und weiterhin mit allen Würden leben und sogar noch hoch geachtet werden. Wie verträgt sich das mit einem Rechtsstaat?           Wenn Sie einen Sohn haben der hervorragend lügen kann und stets in der Lage ist, Anderen seine Missetaten anzulasten, dann lassen Sie ihn eine Banklehre absolvieren. Dann wird er bald in die Reihen derer Einzug halten können, die ganz legal eine Bank, und somit den Anleger und Steuerzahler, berauben und betrügen dürfen, denn das System deckt ihn. Sollte er dazu dann auch noch zu dumm sein, dann sollte er in die Politik gehen, dort hat er, wenn auch nur auf Umwegen , noch die Möglichkeit in den Aufsichtsrat einer Bank zu gelangen, und dort helfen ihm seine zuvor beschriebenen Charakterzüge.
          Daß der Raubüberfall 1966 auf eine Hamburger Bank, von mir aus politischen Gründen begangen wurde, habe ich bis heute nicht offenbart. Aber man hat scheinbar damals bereits vermutet, daß die Aussage die ich gegenüber einem V-Mann der Staatsanwaltschaft, den man im UG auf mich angesetzt hatte: "Ich  wolle mit dem Geld nach Rio flüchten um mir dort ein schönes Leben zu machen", zwar anfänglich geglaubt, aber später irgentwann auf Grund der Beurteilungen aus der Strafhaft bestimmt nicht mehr. Das war dann sicher der Grund weshalb später die Große-Strafkammer-!0 unter Richter Plambek mein 2/3 Gesuch strikt ablehnte, obwohl ich Erstbestrafter war. Danach schrieb ich eine Beschwerde an das Hanseatische-Oberlandesgericht und hatte Glück mit dem Richter der diesen Fall auf den Tisch bekam. Ich hatte in dieser Beschwerde die "verwegene" Behauptung aufgestellt: "Ich wäre im Grunde nicht kriminell". Der Richter ordnete umgehend eine kriminalpsychologische Untersuchung an, die als Einzelbefragung eine Woche in Anspruch nahm. Das Ergebnis war eine Entlassung innerhalb von 10 oder 14 Tagen, auf Bewährung. Man hat den Beschluß des damaligen Oberlandesgerichtsdirektors Holz nie in Frage stellen müssen.
Das Spielchen mit dem V-Mann, der mich im UG aushorchen sollte, hatte ich mit dem nötigen Ernst mitgemacht. Mir war sonnenklar daß die Offenbarung einer politischen Motivation mir mindestens die doppelte Freiheitsstrafe, wenn nicht sogar Zuchthaus eingebracht hätte. Wie präzise meine Einschätzung der Judikative war, können Sie daran erkennen, daß die Protagonistin der Schilderungen von Margarehe von Trotta, Frau Czenki in München, für die gleiche Straftat 6.5 Jahre Gefängnis bekommen hat, ich dagegen 3.5 Jahre. Sie war ehrlich und hat dafür fast das Doppelte bekommen. Die herrschende Klasse möchte nicht gestört werden, politische Ideen stören gewaltig. Da muss man mal die Zähne fletschen, meinen sie.
        Bereits als 22jähriger habe ich diesen Staat richtig eingeschätzt und bis heute nur noch kristallklare Erkenntnisse und Quellennachweise sammeln können. Ich hätte die gesamten Zusammenhänge 1966 noch nicht schlüssig begründen können. Die 1968er Studentenunruhen und die Gründung der RAF bestätigten mir damals, daß ich mit meinen Erkenntnissen nicht allein dastand.
         Fritz J. Raddatz schreibt in einem Aufsatz 1978 ..."daß nicht die RAF die Repressionen des Staates verursacht hat, sondern es eher umgekehrt war ... daß nicht die Rote Armee Fraktion die staatliche Repression produziert hat, sondern die staatliche Repression hat die Rote Armee Fraktion produziert.
           Dieses Vertauschen von Ursache und Wirkung ist eine gängige Praxis um die Bevölkerung zu verwirren , und es funktioniert leider häufig. Eine Klarstellung durch die Medien erfolgt, in Grundsatzfragen nicht, denn dann müsste ja das gesamte System in Frage gestellt werden.
          Bereits damals war mir klar, daß die parteipolitisch " Rote Schiene " der RAF ein Kardinalfehler war. Das größte Problem war aber darin zu sehen, daß die breite Masse der Bevölkerung die Erkenntnisse der APO und RAF nicht hatte, und auch bis heute nicht gewonnen hat. Fast alle Beteiligten an den Studentenunruhen und den daraus sich entwickelten Organisationen , wie APO und RAF, waren Akademiker. Ein Einbeziehen der Arbeiter und Angestellten der BRD in diese Bewegungen war unmöglich, denn es fehlten diesen Massen die erforderlichen Erkenntnisse. Um nun zu verhindern, daß in Zukunft weitere Bewegungen aus der Akademikerschicht entstehen konnten hat die herrschende Klasse 1969 / 70 bereits intensiv damit begonnen den Bildungsstand erheblich zu reduzieren, nach amerikanischem Muster. Der Geschichts- und Geographieunterricht wurde fast völlig abgeschafft. Damit wurde eine allgemeine Blindheit für politische Entwicklungen bis in die Akademikerkreise  etabliert. Ein weiterer Schachzug in diese Richtung war das "Abitur für alle" , was von der Bevölkerung mit Begeisterung angenommen wurde. Das war nicht anders zu erwarten. Daß die Eingangsvorraussetzungen zur Erlangung des Abiturs fast auf "Null" heruntergeschraubt werden musste, war auch klar. Gleichzeitig wurden Disziplin und Ordnung in allen Schulen abgeschafft und die Lehrer zu Statisten degradiert. Mit diesen Grundlagen konnte ein gedeihlicher Unterricht nicht mehr stattfinden. Hätte es die Pisa-Studie nie gegeben, wäre dieser Schwenk zur Verdummung  der breiten Masse der Bevölkerung in der BRD nie aufgefallen. Alle Reparaturansätze an diesem System sind so angelegt das Debakel noch zu verstärken.So lassen sich politische Machtpositionen absichern, auch wenn sie kriminelle Formen annehmen.
                  Wir Deutschen können nur hoffen, daß die US-amerikaner mit ihrer Arroganz im Bezug auf ihre Weltpolitik so fortfahren wie bisher. So werden sie sich selber ein Bein stellen und wie jede bisherige Weltmacht zu Grunde gehen. Erst dann, und zwar unmittelbar danach, wird es fast automatisch in Deutschland eine grundsätliche politische Neuorientierung geben. Die gegenwärtigen US-politischen Vasallenparteien hätten dann ihre Daseinsberechtigung verloren und die heute noch linientreue Presse würde von heute auf morgen endlich die Wahrheit schreiben. Der Status der BRD als Kolonie der USA wäre umgehend aufgehoben und es könnte eine demokratische Verfassung geschrieben werden, geschrieben von einer durch das Volk gewählten verfassungsgebenden Versammlung. Wir haben an den Universitäten parteipolitisch unabhängige Fachleute die das können. Dazu brauchen wir dann keinen "Alliierten Kontrollrat".
      Bei der Gelegenheit sollte man alle politischen Parteien verbieten und jede Parteinahme mit hohen Strafen bedrohen. Jede Partei entwickelt sich mit der Zeit automatisch zu einer maffiösen Struktur, auch wenn sie dereinst mit lauteren Absichten gegründet wurde. Beispiel, DIE GRÜNEN, heute nehmen sie alles in Kauf, auch Kohlekraftwerke die sie noch vor wenigen Jahren als Dreckschleudern verteufelt haben. Beispiel, DIE LINKE, dort krabbeln die Ratten aus den Löchern, mit dem Vorsatz: "Wir müssen regierungsfähig werden". Diese "Prakmatiker" kommen immer hervor wenn die Dreckarbeit gemacht ist um den Übergang zu einer korrupten und gewissenlosen Partei zu vollziehen.      Jeder Politiker sollte nur nach seinem Gewissen abstimmen, ohne Absprache mit anderen Politikern. Gesetze die dann nicht durchzusetzen sind, die brauchen wir auch nicht.
       Das ist Demokratie, und nicht die gegenwärtig vorhandene Landschaft von persönlichen Interessenvertretern, mit dem alleinigen Wunsch sich die Taschen voll zu stopfen, und dem Ziel, ihre Machtpositionen bedingungslos zu sichern, auch wenn dabei die gesamte Bevölkerung kriminalisiert werden muß, damit man frühzeitig eventuel aufkommende Widerstandsnester ausheben kann.
        Ferner sollte der Unsinn aufgegeben werden, Gerichtsurteile "Im Namen des Volkes" auszusprechen. Das Volk ist ein juristischer Laie, und so legt es die Vermutung nahe, daß das Gericht seine Verantwortung für das jeweilige Urteil dem Volk überträgt. Das ist infantil und mittelalterlich.

                  Ein Ausweg aus diesem verrotteten System (BRD GmbH) könnte eine neue politische Linie
aufzeigen die genau das anbietet, was ich bereits gefordert habe, nämlich unabhängige Politiker die weder einer Partei oder einem Fraktionszwang unterworfen sind.  (gefunden am 23.5.10)
                                        Lesen Sie hierzu :    http://www.williweise.de/





Wissen und Einigkeit macht stark !




Ich fordere hiermit alle in ähnlicher Weise Geschädigten auf, sich bei mir zu melden, denn ich habe die Absicht eine Sammelklage vor dem "EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE", gegen die BRD, einzureichen. Eine Klage vor einem deutschen Gericht wäre völlig sinnlos, denn dann müssten die Täter über sich selbst zu Gericht sitzen. Das wäre ein Schildbürgerstreich!
       Die unsäglich lange Kette der an mir begangenen Menschenrechtsverletzungen, werde ich jeweils nach und nach, in weiteren Schilderungen auf dieser Home-Page fortsetzen, um vor allem, anderen Betroffenen die Augen zu öffnen, damit sie nicht glauben, daß ihre Beschwerlichkeiten auf Zufälle oder unglückliche Umstände zurückzuführen seien.

        Es sind keine Zufälle. Es ist der persönliche Hass von Richtern, Staatsanwälten und Verfassungsschützern auf ihre gesamte erreichbare Umgebung, der sie dazu treibt in satanischer Weise, ohne jede Rechtsgrundlage, auf alles einzuschlagen daß in ihre Reichweite kommt.

         Ferner machen deutsche Behörden die Bevölkerung zu ihren Komplizen. Das geschieht in der Regel nach dem Motto: "Der Mann ist gefährlich, er muß beobachtet werden. Wir verlassen uns auf ihre Verschwiegenheit dem Straftäter gegenüber. Berichten sie uns vertraulich!"    Der Staat, vertreten durch  Polizei, Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaft und Gerichte appelliert hier an die primitivsten Instinkte der Bevölkerung. Der Durchschnittsbürger fühlt sich erhoben und am Bauch gekitzelt und macht bedenkenlos mit.            Lesen Sie hierzu den Bericht im Internet von der "Rote Hilfe" mit der Überschrift : "Verfassungsschutz sucht unter Hartz-IV-Empfängerinnen "Observationskräfte" und "Truppführer für den mobilen Einsatz".                                                                                                                                                                                                                                                                      

                                                                                                                                                                   Hamburg den 21.8.2010

Nun ist die Katze aus dem Sack !!!




Meine gesamte Seite befasst sich mit der Verfolgung ehemaliger Straftäter und deren Verunglimpfung bei Wohnungsvermietern ,
Arbeitgebern und Arbeitskollegen, wahrscheinlich lebenlänglich. (In meinem Fall 43 Jahre) durch deutsche Behörden.

Der GdP-Chef  (Gewerkschaft der Polizei) Herr Konrad Freiberg hat öffentlich zugegeben dass wohl ein wichtiger Tätigkeits-
schwerpunkt  der Polizei darin zu sehen ist, dass haftentlassene Straftäter beobachtet werden müssten.
Welch ein ausgemachter
Unsinn. Ich habe noch nie davon gehört, dass Straftäter auf frischer Tat ertappt wurden weil sie von der Polizei, präventiv be-
wacht wurden. Deren Aufgabe ist einzig und allein darin zu sehen, als Racheengel ehemalige Straftäter zu verunglimpfen damit
sie auf keinen Fall mehr in der Gesellschaft Fuss fassen können. So arbeitet unser "Rechtsstaat". Das ewige geschwafel von
Resozialisierung ist ein totaler Bluff. Der Bevölkerung, die keine Möglichkeit hat hinter die Kulissen zu schauen, wird damit
vorgespiegelt, es gäbe diese Aktivitäten. Nichts wird in dieser Richtung unternommen !

Hier ein wörtliches Zitat dieser Meldungen aus der Internetseite   news.de  vom 9.8.2010
.
Nach Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) könnte die Bloßstellung von Sexualstraftätern im Internet böse Folgen
haben. Schon jetzt habe man genug damit zu tun,haftentlassene Straftäter zu beobachten, sagte GdP-Chef Konrad Freiberg.....

Woraus diese Beobachtung besteht habe ich seit 43 Jahren hautnah miterlebt.

Es geht hier nicht ausschließlich um haftentlassene Sexualstraftäter, sonder um sogenannte Schwerverbrecher.

Diesen Begriff "Schwerverbrecher" müsste man mal genau definieren. Woran macht man das Wort "Schwer" und "Verbrecher"
fest ?  Ich möchte hier einmal die Sexualstraftäter ausklammern, weil ich kein Psychiater bin
Den Begriff Schwer und Verbrecher kann ich nur damit asoziieren, dass jemand mutwillig, heimtückisch und auch böswllig,
etwar auch raffgierig, einen erheblichen Schaden verursacht hat. Einen Personenschaden verursacht hat, der unmittelbar oder
auch erst später eingetreten ist. Etwar dass eine Person  an den Folgen der Tat verstirbt, oder an den seelischen Spätfolgen
zu Grunde geht.
Dazu fällt mir kristallklar nur ein Tätertypus ein, nämlich unsere Bänker .
Alle voran beschriebenen Atribute passen hervorragend. Ein Einbrecher der mehrere Türen und Fenster erheblich beschädigt,
verursacht dabei wohl einen Schaden, der sich je nach Qualität der Fenster und Türen, wohl bei ca. 2-5000 Euro bewegt. Dafür
bekommt er dann ein bis zwei Jahre Gefängnis
Ein Bänker der nachweislich Milliarden vernichtet hat, wird nicht einmal angeklagt..Was ist das für eine Rechtsordnung ?

Eine andere GdP-Führungspersönlichkeit, ein Herr Wendt, spricht sich dafür aus, die aus der Sicherheitverwahrung  entlassenen
Straftäter, öffentlich, mit Foto und Anschrift im Internet auszuschreiben. Die Begründungen hören sich an wie ein Erguss aus
einem Stammtischzenario.

Herr Wendt sollte sich zunächst einmal überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre die Fotos und Privatadressen von den verantwort-



lichen Bankvorständen ins Netz zu stellen, damit die Unmenge von geschädigten Anleger Tag und Nacht aufmaschieren
können um ihr verlorenes Vermögen  einzufordern.
Da es der Staat seit 62 Jahren versäumt hat, rechtsstaatliche Unterbringungen für sicherheitsverwahrte zu etablieren, hat man
nun ein Problem. Das ist aber nicht mit Stammtischparolen zu lösen.
Wer Deutsch spricht sollte auch in der Lage sein den Begrff "verwahren" zu definieren. Es heisst auf keinen Fall Knast. Alle
diejenigen die nach verbüsster Strafhaft, weiterhin im Gefängnis verblieben sind, zu ihrer und unserer Sicherheit, sind ohne rich-
terliches Urteil in Strafhaft
verblieben. Das ist eine Rechtsbeugung und eine eklatante Menschenrechtsverletzung.
Das hört sich nicht gut an, ist aber eine platte Realität !
Mit anderen Worten, wer zu Sicherheits"verwahrung" verurteilt wurde, darf nach der verbüssten Freiheitsstrafe auf keinen Fall in
der Strafhaft verbleiben. Wie man dieses Problem löst ist eine ganz andere Sache, aber ganz bestimmt nicht mit Stammtischpa-
rolen

Lesen Sie hierzu :

     http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682  

Untertitel: Rechtsstaat nur Fiktion : Dr. Egon Schneider, früherer Richter am OLG Köln.

                                  oder
     
      http://www.justizirrtum.info/info/zitate.htm

 Untertitel: justizirrtum info


Die Berichte werden fortgesetzt.